Planauskunft beantragen Jetzt einfach und zuverlässig
Was ist eine Planauskunft? Bedeutung, Pflicht und Ablauf
Das Wichtigste auf einen Blick
Eine Planauskunft ist die offizielle Auskunft über die Lage unterirdischer Versorgungsleitungen in einem bestimmten Gebiet, eingeholt bei den zuständigen Netzbetreibern vor Beginn von Erd- oder Grabarbeiten. Wer gräbt, ist gesetzlich verpflichtet, diese Auskunft einzuholen. Er trägt selbst die Verantwortung dafür, die Nutzungsbedingungen und Gültigkeitsdauer der Dokumente jedes einzelnen Netzbetreibers einzuhalten.
Wer in Deutschland baut, gräbt oder Erdarbeiten durchführt, kommt an diesem Schritt nicht vorbei. Ob Tiefbauunternehmer, Planungsbüro oder Privatperson, die im Garten einen Zaun setzen will: Die Pflicht zur Einholung einer Planauskunft gilt in allen Fällen.
Was dabei genau verlangt wird, wer die Auskunft erteilt und welche Konsequenzen ein Versäumnis haben kann, erklären wir auf dieser Seite. Einen Überblick über unsere Pakete und Leistungen finden Sie auf der Dienstleistungsseite.
Was ist eine Planauskunft genau?
Unter der Erdoberfläche verlaufen in Deutschland Tausende Kilometer an Leitungen: Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation und Fernwärme. Diese Leitungen gehören verschiedenen Netzbetreibern. Von kommunalen Stadtwerken bis hin zu überregionalen Versorgungsunternehmen. Bevor man in einem bestimmten Bereich gräbt, muss man bei all diesen Netzbetreibern anfragen, ob und welche Leitungen im Baubereich vorhanden sind.
Das Ergebnis dieser Anfragen ist die Planauskunft: ein Dokument oder eine Sammlung von Dokumenten, die die genaue Lage der Leitungen für das geplante Bauvorhaben darstellt. Entscheidend ist, dass alle relevanten Netzbetreiber befragt wurden. Dass die zurückgemeldeten Unterlagen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer verwendet werden. Jeder Netzbetreiber legt diese Frist selbst fest; die Einhaltung liegt in der Verantwortung der ausführenden Partei.
Planauskunft24 übernimmt genau diesen Prozess für Sie. Wir ermitteln alle zuständigen Netzbetreiber, stellen die Anfragen und stellen Ihnen die vollständigen Unterlagen in Ihrem persönlichen Online-Portal bereit: übersichtlich und einsatzbereit.
Wer ist verpflichtet, eine Planauskunft einzuholen?
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Wer Erd- oder Grabarbeiten durchführt, ist nach DGUV Vorschrift 38 sowie den einschlägigen Regelungen des BGB (§ 823 ff.) verpflichtet, sich vorab über die Lage von Leitungen zu informieren. Das gilt unabhängig vom Umfang des Eingriffs. Sowohl für den Tiefbauunternehmer mit einem Großprojekt als auch für den Privatmann, der einen Teich anlegen möchte.
Wichtig dabei: Die Pflicht liegt beim Ausführenden. Auch wenn ein Planungsbüro im Vorfeld bereits Auskünfte eingeholt hat, muss die ausführende Baufirma diese für ihr Bauvorhaben eigenständig anfordern. Darüber hinaus ist die ausführende Partei selbst dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen und die Gültigkeitsdauer der Dokumente jedes einzelnen Netzbetreibers zu beachten.
Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis: Bei jedem neuen Projekt, an jedem neuen Standort, ist eine aktuelle Planauskunft erforderlich. Veraltete Dokumente aus früheren Bauvorhaben gelten nicht. Leitungsnetze ändern sich, und die Auskunft muss den aktuellen Stand abbilden.
Was ist der Unterschied zwischen Planauskunft und Leitungsauskunft?
Die Begriffe werden im deutschen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet, und das zu Recht: Planauskunft und Leitungsauskunft bezeichnen denselben Vorgang. Der Begriff „Planauskunft‘ ist eher in süddeutschen Regionen verbreitet, während „Leitungsauskunft‘ im norddeutschen Raum geläufiger ist. Inhaltlich gibt es keinen Unterschied.
Vereinzelt findet man auch den Begriff „Leitungsbestandsauskunft“ oder kurz LBA. Gemeint ist dasselbe. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der Inhalt: eine vollständige Übersicht aller im Baubereich vorhandenen Versorgungsleitungen, eingeholt bei den zuständigen Netzbetreibern.
Was passiert, wenn ich keine Planauskunft einhole?
Eine fehlende oder unvollständige Planauskunft ist kein Kavaliersdelikt. Wer ohne gültige Auskunft gräbt und dabei eine Leitung beschädigt, haftet für den entstandenen Schaden. Neben den Reparaturkosten drohen Betriebsunterbrechungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Dasselbe gilt, wenn eine Planauskunft zwar vorliegt, aber ihre Gültigkeitsdauer überschritten wurde oder die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers nicht eingehalten wurden. Auch dann liegt die Verantwortung vollständig bei der ausführenden Partei.
Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf. Wir kümmern uns um den Rest.

